Parteitag FDP Baselland
Der Parteitag ist das oberste Organ der Kantonalpartei.
Mit der Statutenrevision per 1. Mai 2026 hat die FDP Baselland das System mit Delegierten aus den Sektionen mit einem Parteitag, an dem alle Mitglieder stimmberechtigt sind, abgelöst.
Der Parteitag setzt sich wie folgt zusammen:
1 Der Parteitag setzt sich aus allen Mitgliedern der FDP Baselland sowie den Mitgliedern der Jungfreisinnigen Baselland und den im Kanton Baselland wohnhaften Mitgliedern der FDP Frauen beider Basel zusammen.
2 Alle Mitglieder sind stimmberechtigt und zur Teilnahme am Parteitag eingeladen.
Dem kantonalen Parteitag kommen folgende Aufgaben und Befugnisse zu:
1 Der Parteitag
a. nimmt Stellung und fasst die Parolen zu kantonalen und eidgenössischen Abstimmungsvorlagen, sofern sie nicht ausnahmsweise aufgrund von Dringlichkeit vom Parteirat oder von der Parteileitung gefasst werden,
b. nominiert die Kandidatinnen und Kandidaten für den Regierungsrat, den Nationalrat und den Ständerat,
c. nimmt den Jahresbericht der Parteileitung und der Fraktion entgegen,
d. beschliesst über die Revision der Statuten.
2 Der Parteitag wählt
a. die Parteipräsidentin oder den Parteipräsidenten,
b. die Kassierin oder den Kassier,
c. 5 bis 7 frei zu wählende Mitglieder der Parteileitung,
d. 15 frei zu wählende Mitglieder des Parteirats,
e. die eidgenössischen Delegierten.