Aufgaben
Ab Inkrafttreten der Teilrevision des Bildungsgesetzes am 1. August 2024 stehen dem Schulrat der Primarstufe u.a. folgende Aufgaben zu:
- Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.
- Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
- Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit.
- Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
- Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung und genehmigt die Organisation der Schulleitung.
- Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde.
- Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderats.
Wahlbehörde
Der Schulrat der Primarstufe besteht aus sieben Mitgliedern. Das Mitglied des Gemeinderates, das dem Geschäftsbereich "Bildung, Jugend und Familie" vorsteht, gehört dem Schulrat von Amtes wegen an.
Die weiteren Mitglieder werden ab 2024 durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat als verbundene Wahlbehörde gewählt.
(nach den Angaben auf der Webseite der Gemeinde Oberwil)