Aufgaben
Ab Inkrafttreten der Teilrevision des Bildungsgesetzes am 1. August 2024 stehen dem Schulrat Sekundarschule u.a. folgende Aufgaben zu:
- Er bringt Anliegen der Öffentlichkeit und der Erziehungsberechtigten sowie in der Berufsbildung Anliegen der Arbeitswelt in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule den Anspruchsgruppen.
- Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung in schülerinnen- und schülerbezogenen Angelegenheiten.
- Er übt ein Mitbestimmungsrecht bei der Anstellung neuer Schulleitungsmitglieder durch eine Vertretung im Wahlgremium aus.
- Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
- Er nimmt das Budget hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Schulprogramms zur Kenntnis.
Wahlbehörde
Oberwil bildet zusammen mit Biel-Benken einen Schulkreis für die Sekundarschule. Dem Schulrat Sekundarschule gehören 5 Mitglieder aus Oberwil und 2 Mitglieder aus Biel-Benken an.
Die Oberwiler Mitglieder des Schulrates werden ab 2024 durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat als verbundene Wahlbehörde gewählt.
(nach den Angaben auf der Webseite der Gemeinde Oberwil)