Aufgaben

Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, der Bedürftigkeit vorzubeugen, deren Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen, durch geeignete Massnahmen deren Folgen zu lindern und zu beheben, sowie die Selbsthilfe von Bedürftigen zu fördern. Die Sozialhilfebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, welche nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest.

(Angaben auf der Website der Gemeinde Oberwil)