Aufgaben

Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, der Bedürftigkeit vorzubeugen, deren Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen, durch geeignete Massnahmen deren Folgen zu lindern und zu beheben, sowie die Selbsthilfe von Bedürftigen zu fördern. Die Sozialhilfebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, welche nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest.

Vorbereitet und umgesetzt werden die Entscheide durch den Sozialdienst der Gemeinde Oberwil, der die persönliche und finanzielle Situation der Unterstützungssuchenden abgeklärt und der Sozialhilfebehörde Antrag stellt und Bericht erstattet.
 

Wahlbehörde

Die Sozialhilfebehörde besteht aus fünf Mitgliedern. Das Mitglied des Gemeinderates, das dem Geschäftsbereich „Soziales“ vorsteht, gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an.
Die weiteren Mitglieder der Sozialhilfebehörde werden ab 2024 durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat als verbundene Wahlbehörde gewählt.

(nach den Angaben auf der Webseite der Gemeinde Oberwil)